Kostenträger
Gesetzliche Krankenversicherungen
Kassenpatienten werden die Kosten bei Inanspruchnahme des psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungsangebotes meiner Praxis in der Regel erstattet.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen als Kostenträger
Üblicherweise übernehmen auch Private Krankenversicherungen - ggf. in Kombination mit Leistungen der Beihilfe - die Kosten der Behandlung in meiner Praxis.
Selbstzahler
Entscheiden Sie sich dafür, die Kosten selbst zu zahlen, schließen Sie direkt mit mir einen Behandlungsvertrag ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten
steuerlich geltend zu machen. Befragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. Für 50-minütige Einzelgespräche zu den üblichen Sprechzeiten stelle ich Ihnen 150
€ in Rechnung. Werden längere Termine, ggf. auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten vereinbart, erhöhen sich die Kosten der Sitzung entsprechend. Die Teilnahme an ca. 100-minütigen
Gruppensitzungen kostet 50 €.