Kosten

Kostenträger

Gesetzliche Krankenversicherungen 

Kassenpatienten werden die Kosten bei Inanspruchnahme des psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungsangebotes meiner Praxis in der Regel erstattet.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen als Kostenträger

Üblicherweise übernehmen auch Private Krankenversicherungen - ggf. in Kombination mit Leistungen der Beihilfe - die Kosten der Behandlung in meiner Praxis. 

 

Selbstzahler

Entscheiden Sie sich dafür, die Kosten selbst zu zahlen, schließen Sie direkt mit mir einen Behandlungsvertrag ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Befragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt. Für 50-minütige Einzelgespräche zu den üblichen Sprechzeiten stelle ich Ihnen 150 € in Rechnung. Werden längere Termine, ggf. auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten vereinbart, erhöhen sich die Kosten der Sitzung entsprechend. Die Teilnahme an ca. 100-minütigen Gruppensitzungen kostet 50 €.  

Ausfallhonorar

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte schnellstmöglich - spätestens aber bis 24 Stunden vor Beginn der Sitzung - mit. Sagen Sie Ihren Termin kurzfristiger ab, bin ich leider gezwungen, Ihnen ein Ausfallhonorar zu berechnen, dessen Höhe 75% meines Stundensatzes beträgt.